Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Die zu restaurierenden Stücke werden vom Kunden
in die Werkstatt gebracht; es sei denn, sie müssen
vor Ort restauriert werden, wie Kronleuchter oder
Keramik am Bau.

2) Ob ein Stück restauriert werden kann, entscheidet sich
erst nach Inaugenscheinnahme.

3) Der Restaurierungspreis richtet sich allein nach dem
Zeitaufwand der Restaurierung, nicht nach dem Wert
des Stückes (40 Euro netto/Stunde).

4) Der Kunde sollte wissen, dass bei schon einmal
restaurierten Stücken versteckte Mängel nach Demontage
und Reinigen auftauchen können, die einen Mehraufwand
bedeuten. In diesem Fall wird der Kunde sofort darüber
informiert und es werden neue Absprachen getroffen.

 

 
 
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